Rasseartikel

Barnevelder und Zwerg-Barnevelder: Die Änderungen in der Musterbeschreibung

Im Herbst 2006 war es so weit: ein neuer Rassegeflügelstandard ist erscheinen. Die als Rassebilder dienenden Gemälde oder Zeichnungen unserer Geflügelrassen wurden durch aussagekräftige Farbfotos bzw. Fotomontagen ersetzt. Die Sondervereine waren aufgerufen, dem BZA zu diesem Zweck geeignete Bilder zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitige Aktualisierungen der Standardtexte wurden – nicht zuletzt im Hinblick auf die Erstellung eines einheitlichen Europastandards – ebenfalls vorgenommen. Die veränderten bzw. neugefassten Musterbeschreibungen gelten bereits seit Herbst 2005.

 

Auch die Musterbeschreibung der Barnevelder und Zwerg-Barnevelder wurde von den züchterischen Entwicklungen der letzten Jahre überholt. Es bestand also auch bei uns Handlungsbedarf. Züchter und Sonderrichter haben in mühevoller Kleinarbeit notwendige Änderungsvorschläge für die Erstellung einer neuen Musterbeschreibung erarbeitet. In enger und äußerst konstruktiver Zusammenarbeit mit dem BZA fanden schließlich all diese Vorschläge Eingang in den neuen Gesamtstandard. Ein neues, sehr tragfähiges und auf den aktuellen Zuchtstand bezogenes Standardwerk unserer Rasse liegt nunmehr vor. Über die wichtigsten Neuerungen soll im Folgenden informiert werden.

 

Zur Form der Barnevelder und Zwerg-Barnevelder

 

Bezüglich der Form haben wir keine wirklichen Veränderungen vorgenommen. Weiterhin sind die Barnevelder und Zwerg-Barnevelder die Hühner der fließenden Linien. Bei waagerechter Haltung des breiten und tiefen Rumpfes gehen die verschiedenen Körperpartien ohne jegliche Unterbrechung, ohne abzusetzen durch Winkel oder Ecken ineinander über. Wir fordern weiterhin eine breite und tiefe, wenig vorgewölbte Brust, breite Schultern, eine breite und volle Bauchpartie sowie einen breiten, mittel-hohen Stand mit deutlich sichtbaren Schenkeln.

 

Rücken und Rückenlinie haben wir exakter beschrieben als bisher. Im neuen Standard heißt es jetzt: „Rücken: mittellang; breit; Rückenlinie mit tiefstem Punkt direkt hinter dem Halsbehang und ohne Unterbrechung anfangs nur leicht, dann hohl über den Sattel bis zum Schwanzende ansteigend“.

 

Damit unterstreichen wir nochmals die Forderung nach einem Rumpf, dessen Verhältnis von Länge und Tiefe mit 3:2 angegeben ist. Unter unseren

Bild 1: Schwarzer Barnevelderhahn mit erstklassiger Rückenlinie. Die unteren Steuerfedern könnten etwas ansteigender getragen werden.

Foto: Backert/Wanzel

Barneveldern tauchen immer wieder Tiere auf, die sehr kurz im Rücken und damit im

gesamten Körper sind. Diese Tiere haben

sicherlich den tiefsten Punkt des Rückens unmittelbar hinter dem Hals, beginnen dann aber sofort mit einem verhältnismäßig starken und oft eher geradlinigen Anstieg. Die geforderte Rumpflänge täuschen sie häufig durch lange Steuerfedern vor. Solche Tiere erfüllen kaum die Forderung nach fließenden Linien und sind oft eher ungünstig proportioniert. Ihr Körper wirkt zusammengeschoben, die Sattel- und Schwanzpartie schließt sich fast unmittelbar an die Halspartie an, der eigentliche Rücken ist kaum erkennbar

(vgl. Bild 2). Tiere mit der rassetypischen Rumpflänge steigen von ihrem tiefsten Punkt aus bis etwa zur Rückenmitte hin  nur leicht an. Man kann ihnen zwei (bei Zwergen) bis drei Finger auf den Rücken legen, bevor es hohl und ohne jegliche

Bild 2: Zwerg-Barnevelderhahn mit etwas zu kurzem Rücken. Der stärkere hohle Anstieg sollte etwas weiter hinten beginnen.

Foto: Backert/Wanzel

Unterbrechung mit stärkerem Anstieg über den Sattel und daran anschließend bis zum Schwanzende geradlinig nach oben geht (vgl. Bilder 1 und 3). Ihr Rücken ist deutlich erkennbar, ihre Rumpflänge steht in idealem Verhältnis zur Tiefe des Körpers. Die Grundvoraussetzung für ein formlich stimmiges Erscheinungsbild unserer Tiere ist damit erfüllt. Die sehr vollen Halsbehänge lassen  die Hähne

manchmal etwas kürzer erscheinen als sie in Wirklichkeit sind. Bei ihnen muss man deshalb ganz genau hinsehen, die genaue Beurteilung ihrer Rückenlinie ist daher nicht ganz einfach.

 

Häufig wird bei den Barneveldern von einer hohlrunden Rückenlinie gesprochen. Das ist nicht richtig. Hohl soll die Linienführung im Bereich des Sattels schon sein, aber bestimmt nicht rund. Das ist eine stark übertriebene Beschreibung des geforderten Sachverhaltes. Eine im Sattelbereich runde Rückenlinie würde dazu führen, dass die oberen Steuerfedern sehr schnell in die Senkrechte zum Rumpf geraten würden – etwas, was wir auf keinen Fall anstreben. Solche Tiere überziehen sehr stark in der Schwanzhaltung. Hals- und Schwanzführung lassen eine ausgeprägte U-Form erkennen, die nicht rassetypisch ist.

 

● Auch unsere Anforderungen an den Schwanz haben wir präzisiert. Er soll mittellang und breit angesetzt sein, leicht offen und nahezu gleich breit bis in Kopfhöhe getragen werden.

 

Bild 3: Zwerg-Barnevelderhenne mit idealer Rückenlinie, äußerst breitem Sattel und Schwanzansatz und parallel ansteigenden oberen und unteren Steuerfedern.

Foto: Wandelt

Voraussetzung dafür ist eine – bei seitlicher Betrachtung der Tiere am besten zu erkennende – breite Sattelpartie (siehe Bild 3). Nur so können wir gewährleisten,

dass auch die unteren Steuerfedern parallel zu den oberen Steuern ansteigen, wodurch auch das auf  Kopfhöhe getragene Schwanzende etwa genauso breit ist wie der Schwanzansatz. Ist der Sattel zu schmal, kann auch hier ein breiter Schwanzansatz vorgetäuscht werden, indem die unteren Steuerfedern waagerecht, manchmal sogar leicht abfallend getragen werden. Der auf eine solche Weise breit getragene, weit aufgefächerte Schwanz passt nicht so recht zum eher schmalen, schnürenden Sattel. Das Erscheinungsbild solcher Tiere wirkt letztlich aufgrund dieser beiden nicht zueinander passenden Körperteile unharmonisch. Ferner soll der Schwanz – von hinten gesehen – nach unten leicht offen getragen werden. Ein auf dem Kopf stehendes, etwas offenes V ist erkennbar.

 

 Farbe und Zeichnung

 

Hier sind Präzisierungen sowie einige tatsächliche Veränderungen des Standardtextes vorgenommen worden, die aufgrund des aktuellen Zuchtstandes und langjähriger züchterischer Erfahrungen nötig wurden.

Die schwarzen Barnevelder

 

● Die bisherige Forderung nach einem weißen Untergefieder bei den schwarzen Hähnen haben wir aufgegeben. In der neuen MB heißt es jetzt: Untergefieder beim Hahn nach dem Grund hin bis zu weiß aufgehellt.

Damit lassen wir bei den schwarzen Hähnen alle Untergefiederfarbtöne zwischen dunkelgrau und weiß zu. Hintergrund dieser Änderung ist die Erkenntnis, dass Hähne mit stark aufgehellter Untergefiederfarbe einerseits meist eine gute Beinfarbe sowie einen intensiven Grünlack aufweisen und entsprechend vererben, andererseits verstärkt zu sichtbarem Sichelweiß neigen. Züchterisch kann dann mit Hähnen mit dunklerem Untergefieder gegengesteuert werden. Da züchterisch Notwendiges im Ausstellungskäfig nicht geahndet werden sollte, erfolgte die o.a. Änderung.

Die doppeltgesäumten Barnevelder

 

Etwas komplexer sind die Veränderungen bei den Doppeltgesäumten, die sich ausschließlich auf die Zeichnung und nicht die – weiterhin als rotbraun bezeichnete – Farbe beziehen.

 

Bild 4: Zeichnungsvarianten im Brust- und Bauchgefieder.

Foto: Müller

Nehmen wir zunächst die Hähne etwas genauer in den Blick. Unverändert sind unsere Anforderungen an ihre Hals- und Sattelzeichnung . Wir fordern für diese Partien weiterhin eine schwarze, grün glänzende Säumung mit rotbraunem Mittelfeld. Ist hier gar ein Doppelsaum erkennbar – um so besser! Fehlerhaft ist eine von außen kaum sichtbare bzw. fehlende Hals- und/oder Sattelzeichnung. Auch das Gegenteil ist unerwünscht: Überzeichnete Hals- und Sattelpartien mit fehlendem Saum lehnen wir ab. Geht die Zeichnungsfarbe ins Strohig-gelbe oder Lehmige hinein, liegt sogar ein Mangel vor. Letztlich sollten Hals- und Sattelbehang etwa gleichmäßig in Farbe und Zeichnung erscheinen.

 

Auch die Schultern, die Flügeldecken und der Rücken sollen nach wie vor dunkelrotbraune Zeichnung mit schwarzer, grün glänzender Säumung oder Doppelsäumung aufweisen. Das Flügeldreieck erscheint bei geschlossenem Flügel rotbraun, wobei ein sichtbarer, schmaler  schwarzer Saum an den unteren Rändern der Handschwingen als Indiz für eine gute Zeichnungsanlage ausdrücklich erwünscht ist.

 

Nun zu den Veränderungen in der MB der doppelgesäumten Hähne:

 

● An der Vorderseite des Halses sowie an Brust-, Bauch-, Schenkel- und Flankengefieder fordern wir neuerdings einenbreiten schwarzen Außensaum mit mehr oder weniger (sichtbarer) rotbrauner Zeichnung zur Federmitte hin.

 

● Die Flügelbinden werden grün glänzend schwarz mit brauner Zeichnungsanlage wie auf den Flügeldecken gefordert.

 

Bild 5: Wünschenswerte Schenkelzeichnung (linke und mittlere Federn) sowie überzeichnete Schenkelfedern (rechts) bei doppeltgesäumten Hähnen. Bei Letzteren wäre der Wunsch nach reduzierterer Schenkelzeichnung angebracht.

Foto: Müller

Für das Brust-, Bauch-, Schenkel- und Flankengefieder haben wir bewusst eine Formulierung gewählt, die den Züchtern und Preisrichtern den hier notwendigen Spielraum gewährt. Ist keine oder keine sichtbare Zeichnung vorhanden oder überwiegt der Zeichnungsanteil gegenüber dem Saumanteil auf den Federn dieser  Körperparteien, so ist bei der Bewertung ein entsprechender Wunsch zu äußern.

In der alten MB wurden die o.a. Körperpartien schwarz mit grünem Lack gefordert – eine in Wirklichkeit nicht tragfähige Konzession an das Erzüchterland Holland. Lediglich eine verdeckte Zeichnung in Brust- und Bauchgefieder wurde in der alten MB bei uns zugelassen. Die gezeichneten Flügelbinden fordern und haben wir schon länger, sichtbare Brust- und Schenkelzeichnung lassen wir ebenfalls seit langem zu. Endlich haben diese Forderungen jetzt Berücksichtigung im Standard gefunden!

Bild 6: Brust- und Bauchzeichnung  bei doppeltgesäumten Zwerghähnen

Foto: Kerstin Homrighausen

Hintergrund für diese Veränderungen ist, dass ein Großteil der doppeltgesäumten Hähne mit keiner oder nur geringer Brust- und Schenkelzeichnung gleichzeitig immer weniger oder gar keine Bindenzeichnung mehr zeigten. Das an sich rotbraun durchgefärbte Flügeldreieck wies ebenfalls

Farbstoffverluste auf. Schwarz trat an die Stelle von rotbraun. Die von solchen Hähnen nachgezüchteten Hennen verloren von Jahr zu Jahr an Zeichnungsbreite. Letztlich wurde der grün glänzende Außensaum in ihrem Mantelgefieder zu breit, der rotbraun gefärbte Zeichnungsanteil auf der Feder immer geringer. Die Tiere wirkten schwarz. Das konterkarierte unsere Anforderungen an die Hennenzeichnung.

Sehr viele „große“ doppeltgesäumte Hähne zeigen heute bereits die in der neuen MB geforderte Brust-, Schenkel- Flanken- und Flügeldeckenzeichnung. Die meisten Zwerghähne erfüllen ebenfalls die Anforderungen in der Brust- und Bauchzeichnung. Bei der

Schenkel- und

Bild 7: Völlig schwarze  bzw. überzeichnete Brustfedern bei doppeltgesäumten Hähnen sind fehlerhaft. Ein entsprechender Wunsch ist bei der Bewertung zu äußern.

Foto: Kerstin Homrighausen

Flankenzeichnung sieht das etwas anders aus. Teilweise fehlt es hier noch an klarem schwarzem Außensaum sowie an klarer Trennung zwischen Saum und Zeichnungsfeld. Wir werden hierzu in unserer

nächsten Sommertagung beraten, in

welchem Zeitrahmen wir unsere

neuen Forderungen züchterisch umsetzen und bei der Bewertung verlangen können.

 

Eine Anmerkung zur Flügelbindenzeichnung muss noch nachgeschoben werden. Die untere Flügelbindenreihe der Hähne soll bei geschlossenem Flügel überwiegend Zeichnung erkennen lassen. Wird der Flügel geöffnet, wie es z.B. bei der Handbewertung der Fall ist, so stellt man fest, dass die Flügelbindenzeichnung nicht durchgängig vorhanden ist (vgl. Bild 7). Die über den Handschwingen befindlichen Bindenfedern sind häufig ohne Zeichnung. Die Hähne mausern diese Federn im August oder September, sie wachsen meistens lediglich grün glänzend nach. Dies ist weder ein Wunsch, schon gar nicht ein Mangel. Gänzlich fehlende Flügelbindenzeichnung ist dagegen unerwünscht und zieht die Bewertungsnote gut nach sich.

Bild 8: Bindenzeichnung bei geöffnetem Flügel. Die obere Reihe ist komplett gezeichnet, die untere bis ca. zur Hälfte. Ist der Flügel geschlossen, erscheint die untere Binde komplett gezeichnet.

Foto: Kerstin Homrighausen

 

Bei den doppeltgesäumten Hennen haben wir den Standardtext lediglich an die bereits vorhandene Zucht- und Bewertungspraxis angepasst.

 

● Wir lassen sichtbare Zeichnung im unteren Halsbereich jetzt auch offiziell zu. Auch die an sich schwarzen Steuerfedern dürfen leichte rotbraune Einlagerungen aufweisen.

 

● Die Brust verlangen wir jetzt ebenfalls doppeltgesäumt. Am Schenkel dagegen ist Doppelsaum weiterhin lediglicherwünscht, ein Einfachsaum genügt.


Rote Kehlen oder sichtbare Farbeinlagerungen im oberen Bereich des Halses oder im Kopfbereich sind weiterhin unzulässig.

 

Die seitlichen Schwanzdeckfedern der Hennen werden bei unseren Doppeltgesäumten teilweise überbewertet. Natürlich sieht es schön aus, wenn auch sie möglichst scharf gezeichnet sind. Solche Hennen gibt es aber nicht allzu häufig, besonders nicht bei den Zwergen. Auf Ausnahmen kann man eine Zucht oder die Bewertung nicht aufbauen. Daher genügt es, wenn diese Federn schwarz umsäumt und gezeichnet sind. Der innere Saum und die Zeichnung dürfen sich hier durchaus etwas „vermischen“, die Zeichnungsfelder haben häufig ein paar schwarze „Spritzer“. Dies sollte auf  keinen Fall bei der Bewertung beanstandet werden, da gerade der Übergangsbereich von gezeichneter (Bürzel) zu nicht gezeichneter Federpartie (Steuerfedern) entsprechende Zwischenformen im äußeren Erscheinungsbild bei jeder Zeichnungsrasse hervorbringt.

Die dunkelbraunen Barnevelder

 

Bei der Forderung nach einem dunkelbraunen Mantelgefieder bleibt es weiterhin. Die Farbe soll der Zeichnungsfarbe der Doppelgesäumten entsprechen. Der Farbton kann auch bei den Dunkelbraunen etwas variieren. Wichtig ist seine Einheitlichkeit an allen Körperpartien. Zu helle, zu dunkle oder stark uneinheitliche Mantelgefiederfarbe sind Ausschlussfehler. Dazu gehören ebenso schwarze Einlagerungen im Mantelgefieder sowie Sattelzeichnung beim Hahn.

 

Bild 9: Schaftstrichartige Zeichnung bei einer dunkelbraunen Zwerghenne

Foto: Proll

Die grundsätzliche Forderung nach der Tropfenzeichnung im Halsbehang haben aufgegeben. Lediglich die Hennen der Großrasse zeigten teilweise eine durchaus ansprechende Tropfenzeichnung. Bei den Zwergen konnte sie trotz intensiver züchterischer Bemühungen bisher in beiden Geschlechtern nicht oder nur unzureichend verwirklicht werden. Auch bei den „großen“ Hähnen gingen alle diesbezüglichen züchterischen Bemühungen ins Leere. Die Halsfeder der Hähne läuft zum Federende hin einfach zu spitz aus. Eine adäquate Fläche für

eine runde Zeichnung an dieser Stelle fehlt. Aufgrund dieser Schwierigkeiten mit der Tropfenzeichnung kam es zu einem hohen Versageranteil bei der Aufzucht der Jungtiere sowie zu Abstufungen in der Bewertung. In der neuen MB heißt es deshalb jetzt:

 

Halsbehang mit schwarzen schaftstrichartigen Federenden, bei der Henne als schwarze Tropfenzeichnung am Federende angestrebt.

 

Die Zeichnung am Federende kann man durchaus mit der der goldbraunen New Hampshire vergleichen. Allerdings ist sie bei beiden Geschlechtern deutlicher sichtbar. Sie darf auch am gesamten Hals vorhanden sein. Wichtig ist nur, dass sie zum Federende hin lokalisiert ist und sich nicht über einen Großteil der einzelnen Halsfeder erstreckt.

 

Bei form- und farblich gleichwertigen Hennen erhält die Henne den Vorzug, die die bessere Tropfenzeichnung besitzt. Aber grundsätzlich geht Form vor Farbe. Im Klartext: ein in Form und Farbe vollkommenes Tier kann die Bewertungsnote vorzüglich erhalten – auch ohne Tropfenzeichnung. Die schaftstrichähnliche Zeichnung am Federende genügt.

 

Bild 10: Schaftstrichartige Halszeichnung beim dunkelbraunen Zwerg-Barnevelderhahn

Foto: Backert/Wanzel

● Die an sich schwarzen Steuerfedern dürfen auch bei den Dunkelbraunen leichte Brauneinlagerungen aufweisen.

 

Die Beinfarbe der Barnevelder

Die Beinfarbe ist für alle Farbenschläge mit Ausnahme der Weißen einheitlich beschrieben. Sie soll gelb sein bei den Hähnen, bei den Hennen ist ein leichter dunkler Anflug gestattet. Dieser tritt vorwiegend in der Gegend um die Zehenwurzel auf – eine Erblast, mitgeliefert von den Rassen, die zur Herauszüchtung der Barnevelder herangezogen wurden sowie ein Zugeständnis an den hohen schwarzen Farbstoffanteil, der auf diese Weise v.a. bei den Hennen zu Tage tritt. Bei den Weißen fordern wir eine rein gelbe Lauffarbe in beiden Geschlechtern.

 

Schlussbemerkungen

 

In diesem Artikel ist viel von der Farbe und noch mehr von der Zeichnung des doppelgesäumten und dunkelbraunen Farbenschlages die Rede. Um Missverständnisse zu vermeiden: bei der Bewertung unserer Barnevelder sind diese beiden Merkmale zweit- und drittrangig. Folglich sind nur krasse Abweichungen von den Farb- und Zeichnungsnormen unserer Rasse (z.B. strohig-gelbe, lehmige oder stark ungleichmäßige Grundfarbe, mangelhafter Doppelsaum oder Einfachsaum an Rücken, Flügel und Sattel, glanzloses Mantelgefieder, violette Einlagerungen, rußige Einlagerungen im Mantelgefieder) als Mängel zu bezeichnen. Überwiegend zeigen unsere Tiere lediglich kleinere Abweichungen von unseren Vorgaben, die entweder toleriert oder nur als Wunsch formuliert werden. Es ist zwar selbstverständlich, trotzdem müssen wir es uns immer wieder vergegenwärtigen: Im Vordergrund der Bewertung steht nach wie vor eindeutig die Form, sie ist der Schwerpunkt jeder Beurteilung.

 

Manfred Müller

(SV-Vorsitzender)